???

Anmeldung und Aufnahme

 

Das Landesschulzentrum für Bewegung und Sprache hat den Berechtigungssprengel Oberösterreich:

Jedes oberösterreichische Kind, das unsere Schule besuchen will, benötigt einen sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) wegen einer Körperbehinderung oder einer Sprachbehinderung.

Ein SPF wird mittels Bescheid von der Bildungsdirektion festgestellt, und ist Grundvoraussetzung für die Aufnahme ans LSZBS.

 

Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die Direktion. Diese berät und unterstützt Sie bei allen erforderlichen Schritten. Für das Erstgespräch ist es sinnvoll, ärztliche Befunde oder Gutachten, Geburtsurkunde, Sozialversicherungsnummer und Meldezettel des Kindes mitzunehmen. Darüber hinaus legen wir großen Wert darauf, Ihr Kind so bald wie möglich persönlich kennen zu lernen.